Erstmal der Wahnsinn: Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Das Landesgesetz sei nichtig, da der Bund das Mietpreisrecht geregelt habe. Nun drohen Nachzahlungen für viele Mieterinnen und Mieter. 1,5 Millionen Wohnungsmieten waren eingefroren seit dem 23. Februar 2020. Das betrifft neun von zehn Mietwohnungen. Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen war vor der Entscheidung davon ausgegangen, dass Mieter wieder die eigentliche, höhere Miete zahlen müssen, sollte der Mietendeckel gekippt werden. Für den Fall, dass das rückwirkend gilt, hatte sie Mieterinnen und Mietern bereits empfohlen, das gesparte Geld vorerst zurückzulegen. Was für ein äußerst wertvoller Tipp! Unter Umständen sei die Differenz für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuzahlen. Das war ja dann mal ein Schuss ins Blaue. Und am Ende hat keiner was gespart. Es sind wieder mal nur Kosten, Ärger und zusätzliche Arbeit entstanden. Eben Wahnsinn.
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