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Sonderabschreibungen nutzen – Wohnraum schaffen – Termin beachten

Wer ein Haus, das unter Denkmalschutz steht, erwirbt, kann in den ersten acht Jahren nach Kauf jeweils neun Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils sieben Prozent der Modernisierungs- und Renovierungskosten als Abschreibung ansetzen. Darüber haben wir bereits im Zusammenhang mit unseren Investitionsobjekten für Sanierung in unseren Newslettern informiert.

Heute möchten wir im Hinblick auf unsere Neubauprojekte auf eine weitere Sonderabschreibung eingehen. Wer als Privatperson Mietwohnungen neubaut oder auch in bestehenden Gebäuden Wohnungen schafft, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen. Zur Nutzung dieser Sonder AfA muss der Bauantrag allerdings vor dem 01.01.2022 gestellt werden. Angehende Vermieter müssen diese Frist beachten. Für neu gebaute Mietwohnungen können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den drei Folgejahren Sonderabschreibungen von jährlich bis zu fünf Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wohnung in Anspruch genommen werden, neben der linearen Abschreibung. Gefördert wird nicht nur der Wohnungsneubau, sondern auch die Schaffung neuer Wohnungen in bestehenden Gebäuden – etwa ein Dachgeschossausbau oder die Umwidmung von Fabrikgebäuden in Wohnungen. Die Anträge können von vorlageberechtigten Architekten und Bauingenieuren gestellt werden. Ist kein Bauantrag erforderlich, muss die Bauanzeige bis zum Stichtag 31.12.2021 erfolgen. Die Bauanzeige kann vom Steuerpflichtigen selbst gestellt werden. Zu beachten ist außerdem, dass die Sonderabschreibungsmöglichkeit nur für maximal 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche anwendbar ist. Wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohnfläche einen Betrag von 3.000 Euro übersteigen, ist der Steuervorteil generell ausgeschlossen. Diese Begrenzungen wurden eingefügt, weil keine Luxuswohnungen, sondern bezahlbarer Wohnraum steuerlich gefördert werden soll. Die Wohnungen oder Gebäude müssen für zehn Jahre dauerhaft zu Wohnzwecken vermietet werden.
Nutzen Sie diese steuerliche Förderung und investieren sie nachhaltig in Sachwerte. In Deutschland ist die Inflationsrate inzwischen auf 2,5 Prozent gestiegen. Aber nicht nur in Deutschland, auch in der Eurozone insgesamt hat die Inflation spürbar zugelegt. Sie stieg im Mai auf 2 Prozent, wie das europäische Statistikamt Eurostat am Dienstag nach einer ersten Schätzung mitteilte. Das ist der höchste Stand seit zweieinhalb Jahren. Es ist der fünfte Monat in Folge mit einem Anstieg. Höher hatte die Inflation zuletzt im Oktober 2018 gelegen.Wir überarbeiten derzeit unsere Immobilienwebsite für Sie. Freuen Sie sich mit uns darauf und die interessanten Projekte.

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