Nach der Erhöhung der linearen AfA von 2 auf 3 Prozent, einer Sonder-AfA für besonders klimafreundlichen Neubau (mit QNG-Zertifizierung aufwendig und teuer), gab es bereits hilfreiche Maßnahmen. Die Auflagen und Unsicherheiten überwogen aber, so dass man nun nachbessern musste.
Daher ist der Kabinettsbeschluss ergangen für eine neue degressive Abschreibung für Neubauten. Wie sind nun die Konditionen und wofür kann man die degressive AfA beanspruchen?
Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute, bzw. neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen. Im ersten Jahr können 6 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. Interessant ist, dass keine Grenzen zu Baukosten genannt werden. In den folgenden Jahren können dann jeweils 6 Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden (immer degressiv auf den Restwert). Erwerb (Vertragsabschluss) oder Baubeginn müssen ab dem 1.10.2023 rechtswirksam geschlossen werden.
Weitere Details wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau bekannt geben.
Wir freuen uns sehr, dass nun eine erste Selbstkritik erfolgt und die Baubranche in den Fokus rückt. Sehr spät, denn der Schaden ist in der Republik weit vernehmbar.
Für unsere Neubauvorhaben in Nürnberg, Bayreuth und Leipzig ist das eine gute Nachricht. Mehr dazu hier
Erhöhung der Abschreibung ist erstes Signal.