Gemeint ist, liebe Leserinnen und Leser, der klimafreundliche Neubau von Wohngebäuden.
Die KfW stellt mit dem Programm 297 derzeit Förderkredite ab 0,17 % effektiver Jahreszins und bis zu 35 Jahren Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung zur Verfügung. Das kann dann für Neubau und Erstkauf bis zu 150.000 Euro je Wohnung sein. Beanspruchen dürfen es Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren.

Das ist aber noch nicht alles.

Der Gesetzgeber hat ebenso für Bauvorhaben mit Baugenehmigung die Sonderabschreibung nach § 7b Abs. 2 Nr. 1 EStG auf Neubauprojekte erweitert, bei denen  der Bauantrag zwischen 31.12.2022 und 1.1.2027 gestellt worden ist.

Die Kriterien eines “Effizienzhaus 40” mit Gütesiegel “Nachhaltiges Gebäude” (QNG) müssen nachgewiesen werden. Dieses QNG-Siegel ist ein staatliches Gütesiegel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für Gebäude und setzt eine Zertifizierung voraus. Es wird durch akkreditierte Zertifizierungsstellen vergeben.

Bei Wohnungen mit Bauantragstellung/Bauanzeige im oben genannten Zeitraum dürfen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei maximal 4.800 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche liegen und ist damit für Neubauprojekte ab 2023 kräftig nach oben angepasst worden. Die   Förderhöchstgrenze beträgt maximal 2.500 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche. Alles was darüber hinaus geht, fällt aus der Abschreibung heraus.

Bitte achten Sie also auf die Unterscheidung zwischen Baukostenobergrenze von 4.800 EUR und der  Förderhöchstgrenze von 2.500 EUR.

Unsere Neubauvorhaben in Leipzig mit 20 Wohnungen, in Nürnberg mit 8 Wohneinheiten und dann noch in sehr exklusiver Lage in Bayreuth mit 9 Wohnungen werden derzeit für den verkauf vorbereitet. Melden Sie sich bitte bei Interesse als Investor, als Eigennutzer oder auch gern als motivierter Vermittler, denn unser Netzwerk wächst beständig. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail oder Ihren Anruf.

Weitere Informationen und Kontaktdaten unter: https://www.sachwertcapital.de