Obwohl wir schon stark gekürzt haben ist dieser Newsletter ist etwas länger und komplex. Nach den Turbulenzen der letzten Monate rund um die Förderung von Wohnungsbau ist nun die neue staatliche Förderung für klimafreundliches Bauen ab März 2023 veröffentlicht. Wir können an dieser Stelle nicht mehr in Tiefe gehen, aber die durch das Bundesbauministerium (BMWSB) und die KfW bekanntgegeben Förderprogramm “Klimafreundlicher Neubau” (KFN) bekanntgegebenen Details sind heftig und das Erreichen des neuen Standards plus Zertifizierung belasten die Bauherren doppelt. Die Fachpresse kritisiert die neue Förderung als zu gering und die Anforderungen als zu hoch. Die Branche sieht angesichts sinkender Aufträge und Stornierungen im Wohnungsbau eine immer größere Wohnungsnot. Recht haben Sie.

Denn die Nachhaltigkeitskriterien, welche erfüllt werden müssen, sind anspruchsvoll und die Voraussetzung für die Vergabe des QNG (Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude) erfolgt durch Überprüfung und Bestätigung der erreichten Qualitäten durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Nur eine solche durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierte Zertifizierungsstelle ist berechtigt, das Qualitätssiegel zu vergeben. Ihr Energieberater des Vertrauens ohne ein QNG-Nachhaltigkeitsberater-Zertifikat ist raus.

Klingt alles nach hohem Verwaltungsaufwand. Ist es auch. An jeder Ecke spürt man den Hang zu Zentralismus, neuen Vorschriften und enormen Verwaltungsaufwand.

Der gesamte Lebenszyklus inklusive Herstellung und späterer Wiederverwertung der verwendeten Materialien und Auswirkungen auf die Gesundheit, die Anforderungen an das Treibhauspotential (GWP100), die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) sind nachzuweisen. Das Gebäude darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen. Prinzipiell müssen die zusätzlichen Bauwerkskosten von mindestens 300 Euro/qm beachtet werden um dann auch maximal 30 kWh pro m² Verbrauch zu erreichen.

Die Förderung zum “Klimafreundlichen Neubau” erfolgt ab dem 1.3.2023 in den folgenden KfW-Programmen: “Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung” (297) und “Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude” (298).

Wir werden im Interesse unserer Investoren bei unseren Bauvorhaben genau prüfen ob sich der Mehraufwand lohnt und nehmen Ihnen die Arbeit ab. Unsere Projekte finden Sie unter https://www.sachwertcapital.de/projekte

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