Sie möchten ein stabiles Einkommen aus einer Investition erzielen?

Nun, dann widmen wir uns heute einmal dem Thema Sonderabschreibung nach § 7i EstG. AfA ist die Abkürzung von Absetzung für Abnutzung. Da ein Gebäude sukzessive seinen Wert verliert, kann es linear über die Steuererklärung kontinuierlich abgeschrieben werden. Dabei ist zwischen so genannten Alt- und Neubauten zu unterscheiden. Als Altbauten gelten alle Immobilien, die vor 1925 gebaut wurden. Wer also eine Denkmalimmobilie erwirbt, kann einiges an Steuern sparen. Bei Immobilien die unter Denkmalschutz stehen, gekauft und modernisiert werden, kann man bei Vermietung in den ersten 12 Jahren 100 Prozent der Instandsetzungs- und Modernisierungskosten steuerlich geltend machen und seine jährliche Einkommensteuerlast hierdurch reduzieren. Aus den Sanierungskosten geltend gemacht werden 9% in den ersten acht Jahren und 7% in den darauffolgenden vier Jahren. Die Vorteile können aber nur genutzt werden, wenn der Investor vor Sanierungsbeginn bereits Eigentümer der Immobilie ist. Bei einem Verkauf nach zehn Jahren fällt außerdem keine Spekulationssteuer auf den Veräußerungsgewinn an. Wir haben solche Investitionen für Sie. Sie sind Teil unserer Kernkompetenz. Hierbei achten wir natürlich vordergründig auf den Standort und die dortigen Entwicklungsmöglichkeiten.

Lassen Sie uns das anhand eines Beispiels zeigen:

Unser Projekt „Ostheim“ in Leipzig ist derzeit im vollen Gange. Der Straßenzug „Ostheimstraße“ umfasst insgesamt 150 Wohneinheiten verteilt auf neun Häuser. Die ersten Häuser/ Wohnungen sind bereits verkauft.

Die denkmalgeschützte Immobilie wurde um das Jahr 1900 errichtet. Sie ist unsaniert und wird in den Jahren 2020/2021 saniert und modernisiert. Bei den Sanierungsmaßnahmen werden die Grundrisse der Wohnung verändert und den heutigen Wohnbedürfnissen entsprechend angepasst. So erhalten die Häuser eine engergieeffiziente Heinzanlage mit BHKW und Photovoltaik und für die WE im Dachgeschoss wird eine Klimaanlage installiert. Nach der Sanierung werden insgesamt jeweils pro Hauseingang acht Wohneinheiten mit dazugehörigen Kellerräumen entstehen.
Alle Wohnungen haben einen Balkon und sind mit einer modernen Aufzugsanlage erreichbar. Die Fenster erhalten eine Isolierverglasung gemäß Schallschutz- und Wärmeschutznachweis. Die einzelnen Wohneinheiten werden mit Echtholzfußboden und Fußbodenheizung ausgestattet. Das Bad wird zeitgemäß mit großformatigen Fliesen gefliest. Für jede Wohnung entsteht auf der Außenanlage ein Stellplatz.

Abschließend hier noch einmal die Keyfacts:

– Baujahr: ca. 1900
– Sanierung: 2020/2021
– denkmalgeschützt
– jede WE mit Balkon, Kellerabteil und Außenstellplatz
– Echtholzfußboden und Fußbodenheizung
– moderne Aufzuganlage
– Klimaanlage im DG

Derzeitig bereiten wir zu diesem Thema auch ein sehr attraktives Investment in Thüringens Landeshauptstadt Erfurt vor. Mehr dazu im künftigen Newsletter bzw. unter www.gre-etp.de